Die Nebenkostenabrechnung kann sehr umfassend, sein, da sie bis zu 17 verschiedene Posten aufweisen darf. Hier erhalten Sie Tipps zu den am häufigsten auftretenden Problemen. Was können Sie beispielsweise tun, wenn eine fragwürdige Stromrechnung in Ihrem Postkasten liegt?
Die Betriebskostenabrechnungen führen häufig zu Gerichtsstreitigkeiten. Oft kommt es zu horrenden Nachzahlungen in Zusammenhang mit einem Eigentümerwechsel. Nicht selten beschäftigt der neue Eigentümer beispielsweise einen anderen, teureren Hauswartsservice und legt die Kosten dafür auf die Mieter um. Dies ist auch legitim, jedoch nur dann, wenn Leistungen nicht doppelt abgerechnet wurden. Zweifelhafte Abrechnungen der Arbeitsstunden eines Hausservice sind leider keine Seltenheit. Vermieter sollten daher bei den Nebenkosten den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit kennen und darauf achten, ob dieser Grundsatz vom Eigentümer eingehalten wurde.
Die Rechnungen der Dienstleister, die der Eigentümer beauftragt, sollten im Zweifel hinterfragt werden. Die Mieter sollten den Eigentümer zu einer Überprüfung dieser Rechnung auffordern. Wenn sich Betriebskosten um mehr als 10 Prozent erhöhen, muss der Vermieter nachweisen, wie es zu dieser Kostensteigerung gekommen ist. Dazu verpflichtet ihn der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit. Der Mieter kann sich informieren, wie hoch die Kosten für die gängigsten Dienstleistungen, beispielsweise eines Hausmeisters, im Durchschnitt sind. Das Internet bietet Recherchemöglichkeiten an, um marktübliche Preise zu erfahren.
Der Mieter kann gegen die Betriebskostenabrechnung Einspruch erheben und eine Zeit lang auch die Zahlung verweigern. Das Gesetz legt jedoch eine Frist für Beanstandungen fest. Sie dürfen nur ein Jahr vorgebracht werden. Nach Ablauf dieses Jahres ist es nicht mehr möglich, sich gegen falsche Abrechnungen zu wehren.
Es empfiehlt sich, die Betriebskostenabrechnung rasch nach dem Erhalt zu überprüfen und zeitgerecht den Einspruch einzubringen. Meist wird dann mittels der Androhung der Mietvertragskündigung Druck von Seiten des Vermieters auf den Mieter ausgeübt. Besonders brisant wird es, wenn die Causa schon so weit fortgeschritten ist, das Mahnschreiben eintreffen. In diesem Fall sollte man die Hilfe eines Rechtsanwaltes in Anspruch nehmen.
Bezüglich der Kostenübernahme bei Reparaturen gilt im Allgemeine, dass der Vermieter für die Begleichung großer Reparaturen zuständig ist, beispielsweise eine Heizungsreparatur. Eine Wartungsleistung der Heizung muss jedoch der Mieter bezahlen. Sie darf daher in der Nebenkostenabrechnung erscheinen. Ganz grundsätzlich gilt, dass der Vermieter für einmalige erbrachte Dienstleistungen zu bezahlen hat, während bei regelmäßigen aber monetär kleineren Leistungen der Mieter zahlungspflichtig ist.
Die Kosten der Reparatur eines tropfender Wasserhahns dürfen beispielsweise vom Vermieter auf den Mieter abgewälzt werden. Diese Kosten, die der Mieter für Reparaturen übernehmen muss, dürfen aber nicht den Betrag von 75 bis maximal 100 Euro im Jahr überschreiten.
In einer Nebenkostenabrechnung können insgesamt 17 verschiedene Posten erscheinen. Beispielsweise sollte man bei zweifelhaften Stromabrechnungen wissen, dass der Stromanbieter die Beweislast darüber zu tragen hat, wie es zu den erhöhten Kosten kam. Es ist jederzeit möglich, beim Stromanbieter eine Befunderhebung über die Funktionsweise des Stromzählers einzufordern. Die Kosten für diese Befunderhebung dürfen nicht dem Mieter zur Last gelegt werden. Ein weiteres Beispiel ist die Umstellungen der Heizungsablesetechnik auf das digitale System. Die Kosten, die bei dieser Umstellung entstehen, haben nichts in einer Betriebskostenrechnung verloren – es ist rechtswidrig, dem Mieter diese Kosten zu verrechnen.