Auszubildende haben die Pflicht, dem Arbeitgeber Ihre elfstellige ID-Nummer (gibt das FA Hannover aus) und das Geburtsdatum anzugeben. Wenn der Betrieb noch weitere Informationen braucht, dann muss der Auszubildende das mitteilen. Anhand dieser Details hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, die Lohnsteuerabzugsmerkmale elektronisch abzurufen.
Eine Steuererklärung braucht ein Auszubildender nicht abzugeben. Wenn aber Steuern einbehalten wurden, kann es für einen Auszubildenden durchaus lohnenswert sein, nach Ablauf des Kalenderjahres beim Finanzamt Hannover eine Einkommenserklärung abzugeben. Damit kann sich jeder Auszubildende – wie andere Arbeitnehmer desgleichen – zu viel gezahlte Steuern zurückholen. Denn warum sollten Auszubildende in ihrer Steuererklärung nicht ihre veranlassten Ausgaben geltend machen? Ohne jegliche Angabe zieht das Finanzamt von vornherein eine Pauschale von etwa 1.000 Euro als Werbungskosten ab, die sogar bei der Lohnsteuereinbehaltung durch den Arbeitgeber erwägt wird. Wer als Auszubildender mit höheren Kosten zu rechnen hat, sollte das unbedingt mit angeben.
[…] die Frage hin nach der Besteuerung hatte das Finanzministerium von Niedersachsen (Hannover) mit einem Erlass von November 2014 festgelegt, dass die Erhöhung der Rente keine regelmäßige […]