Steuerzahler dürfen natürlich den Boden nicht leichtfertig überspannen. Ansonsten drohen neben Verzugszinsen, zudem noch Versäumniszuschläge und eine Steuerschätzung seitens des Finanzamtes – in der Regel fällt das für einen Steuerzahler misslicher aus, als bei einer Steuererklärung, die rechtzeitig beim Finanzamt ankommt. In welcher Höhe und wann überhaupt das Finanzamt die Versäumniszuschläge anfordert, liegt in dem […]